Sichern Sie sich im Krankheitsfall ab und bauen Sie auf ein Krankenvorsorgesystem
mit Zukunft.
Private Krankenkassen überzeugen durch erstklassige Leistungen. Bei
den gesetzlichen
Krankenversicherungen hingegen kommt es seit 1977 durch Reformgesetze
zu permanenten
Leistungskürzungen – und das sogar bei steigenden Beiträgen.
Die private Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich von der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) in erster Linie durch die Höhe des monatlichen
Beitrags und die möglichen Leistungen bzw. Behandlungsmethoden.
Der Monatsbeitrag der GKV errechnet sich nach dem Umlageverfahren (Solidaritätsprinzip).
Das Bruttoeinkommen und der Beitragssatz der GKV bilden die Berechnungsgrundlage.
Ab 2009 beträgt der Beitragssatz für die Krankenversicherung einheitlich
15,5 % plus 1,95 % bzw. 2,25 % (Kinderlose) für die Pflegeversicherung.
Die private Krankenversicherung kalkuliert nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren
mit der Bildung von Überschüssen und Rücklagen. Der Versicherungsschutz,
das Eintrittsalter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand bilden
die Berechnungsgrundlage.
Der Gesetzgeber legt der GKV den Leistungskatalog zu 98 % vor, er ist
für alle Krankenkassen verbindlich und einheitlich. Der Gesetzgeber
kann jederzeit den Umfang des Leistungskatalogs ändern. Dies führte
bis heute zu kontinuierlichen Leistungskürzungen bei steigenden Versicherungsbeiträgen.
Bei der PKV hingegen ist der Leistungsumfang garantiert und kann daher
nicht ohne Weiteres verändert werden.
Der gewünschte Versicherungsschutz kann für den Versicherten individuell
und variabel zusammengestellt werden – vom Basisschutz bis zum Komfortschutz
mit einem maximalen
Leistungsniveau.
Der monatliche Beitrag errechnet sich aus dem jeweiligen gewünschten
Leistungsumfang.
Dank der Bildung von Altersrücklagen bleiben Ihre Krankenkassenbeiträge
auch im Alter finanzierbar. Zusätzliche Sicherheit bietet der Gesetzgeber.
Er macht den Unternehmen der privaten Krankenversicherungen bindende
Vorschriften.
Wir vergleichen für Sie die Produkte von 42 Anbietern mit über 2.400
Tarifkombinationen
und finden den optimalen Versicherungsschutz für Sie heraus.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Krankenkassenbeiträge über das gesetzliche
Maß hinaus im Alter stabilisieren und sogar verringern können.
- Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen(bis zu sechs Monatsbeiträge)
- Freie Arztwahl
- Freie Krankenhauswahl
- Chefarzt‐Behandlung
- Ein‐ oder Zwei‐Bett‐Zimmer
- Optimale Behandlungsmethoden
- Vorsorge‐Untersuchungen über das gesetzliche Maß hinaus
- Optionale Heilpraktikerleistungen
- Hochwertiger Zahnersatz
- Medikamente ohne Festbeträge und ohne Zuzahlung
- Erstattung auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten